zwischen
FIRMENNAME
vertreten durch VORNAME NACHNAME (TITEL)
STRAßE HAUSNUMMER
PLZ STADT
(Arbeitgeber)
und
VORNAME NACHNAME
STRAßE HAUSNUMMER
PLZ STADT
(Mitarbeiter)
Wir freuen uns auf eine lange und produktive Zusammenarbeit mit Dir.
Wir erwarten von Dir die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit auf der Basis gegenseitigen Respekts und Vertrauens.
- Herzlich Willkommen ! -
(1) Dein Arbeitsverhältnis beginnt am STARTDATUM.
(2) Du wirst als Softwareentwickler eingesetzt. Zu Deinen Tätigkeiten gehören beispielsweise:
- Implementierung von Softwarelösungen und Begleitung des Einführungsprozesses,
- Unterstützung und Mitwirkung bei der Software-Entwicklung,
- Coaching und Beratung von Kunden.
(3) Die Probezeit dauert 6 Monate. Während dieser Zeit wirst Du eingearbeitet und bist Teil unseres Teams. Solltest Du während dieser Zeit merken, dass Dir Dein Arbeitsplatz nicht zusagt, oder wir merken, dass unsere Vorstellungen nicht erfüllt werden, so haben beide Seiten das Recht, das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Absatz 3 BGB unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist schriftlich zu kündigen.
(4) Sollte es notwendig sein, behalten wir uns im Rahmen des billigen Ermessens vor, Dir eine andere zumutbare Tätigkeit zuzuweisen, die Deinen Vorkenntnissen entspricht. An Deiner Vergütung ändert sich in dem Fall nichts.
(1) Deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ausschließlich der Pausen.
(2) Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage und Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitgebers.
(3) Du hast auf Anforderung ggf. auch Über- und Mehrarbeit, sowie in Ausnahmefällen Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten.
(4) Im Rahmen von Projekten, welche wir übernehmen, müssen wir gegebenenfalls gegenüber dem Kunden zumindest eine Erreichbarkeit per Telefon am Wochenende und möglicherweise rund um die Uhr gewährleisten. Du erklärst Dich bereit, Dich auf Anordnung durch uns außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit über Mobiltelefon erreichbar zu halten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen (Rufbereitschaft). Während dieser Zeit kannst Du Dich an jedem beliebigen Ort Deiner Wahl aufhalten. Überschreitet die tatsächlich angeordnete Rufbereitschaftszeit 20 Stunden monatlich nicht, ist sie mit der Vergütung abgegolten.
(5) Deine während der Rufbereitschaft tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden musst Du erfassen und uns mitteilen. Hast Du Deine wöchentliche Arbeitszeit dann schon erbracht, wird Dein Arbeitseinsatz als Überstunden bewertet.
(1) Der Firmensitz ist STADT.
(2) Die Position Deines Arbeitsplatzes ist von Dir verantwortet und liegt im Bundesgebiet Deutschlands. Du bist berechtigt, Deine Tätigkeit von Deinem Wohnsitz aus, das heißt in einer häuslichen Arbeitsstätte („Homeoffice“) oder sonstigen Räumlichkeiten außerhalb Deiner häuslichen Arbeitsstätte, zu erbringen, sofern Du dabei die Erfordernisse in Bezug auf Arbeitsschutz und Datenschutz einhältst. Während Deiner Arbeitszeit hast Du Deine Erreichbarkeit über die durch die Firma genutzten Kommunikationswerkzeuge, wie beispielsweise Slack und E-Mail, zu gewährleisten.
(3) Dein Arbeitsplatz muss den geltenden Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen entsprechen. Dies sicherzustellen liegt in Deiner Verantwortung.
(4) Dein Arbeitsplatz muss dem Anspruch an eine professionelle Arbeitsumgebung genügen.
Dies bedeutet unter anderem:
- Eine stabile und für die Zusammenarbeit und die Anforderungen aus Deiner Tätigkeit ausreichende Internetverbindung.
- Deine Arbeitsmittel, wie beispielsweise Schreibtisch, Stuhl, Bildschirm und Notebook können von Dir sinnvoll genutzt werden.
- Der Arbeitsplatz ist ausreichend beleuchtet.
- Du kannst ungestört und frei von Lärm oder sonstigen Störungen Deiner Arbeit nachgehen.
- Du kannst Deiner Arbeit derart nachgehen, dass Deine Gespräche und die Informationen, an denen Du arbeitest, nicht von Dritten mitgehört oder gesehen werden.
(5) Es finden an bis zu 2 Arbeitstagen pro Monat Präsenztermine an Deinem dienstlichen Arbeitsplatz in Hamburg statt, an denen Deine Teilnahme vor Ort sicherzustellen ist. Die Hin- und Rückfahrten hierzu sind reine Wegezeiten. Sie gelten nicht als betriebsbedingt und finden daher weder bei der Berechnung der Arbeitszeit Berücksichtigung noch erfolgt eine Erstattung der Fahrtkosten bzw. etwaiger Übernachtungskosten.
(6) Du bist bei betrieblichen Erfordernissen auch weiterhin verpflichtet, Deinen dienstlichen Arbeitsplatz aufzusuchen und in unseren Betriebsräumen zu arbeiten, insbesondere im Falle von Teambesprechungen, Vertretungsbedarf, Meetings oder Ähnlichem. Zum dienstlichen Arbeitsplatz zählt auch die Wahrnehmung von Terminen und Besprechungen in von uns angemieteten Co-working Spaces sowie erforderlichenfalls die Wahrnehmung von Kundenterminen beim Kunden vor Ort. Wir werden diese mindestens 48 Stunden im Voraus ankündigen. Unberührt hiervon bleiben betriebliche Notfallsituationen, die Dein unverzügliches Erscheinen am dienstlichen Arbeitsplatz erfordern.
(7) Die benötigten Arbeitsmittel stellen wir Dir zur Verfügung.
(8) Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind ausschließlich für betriebliche Zwecke zu verwenden. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere Familienmitglieder und Mitbewohner, ist nicht erlaubt. Wir können die jederzeitige Rückgabe der Arbeitsmittel aus berechtigtem Anlass verlangen. Dies gilt insbesondere bei Austausch der Geräte, bei Kündigung oder bei der Freistellung von der Arbeit.
(1) Du bekommst für Deine Arbeitsleistung ein monatliches Entgelt von X.XXX,00 Euro brutto, das auf das von Dir genannte Konto überwiesen wird.
(2) Du wirst in der Regel spätestens am dritten Tag des Folgemonats darüber verfügen können.
(3) Überstunden sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden entweder innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten in Freizeit abgegolten oder vergütet; hierzu sprichst Du Dich mit Deinem Vorgesetzten ab.
(4) Reisekosten aus Anlass von Dienstreisen werden in Höhe der steuerlich zulässigen Höchstbeträge gegen Nachweis erstattet.
(5) Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung zusätzlicher Leistungen für die Zukunft entsteht auch nach mehrmaliger vorbehaltloser Zahlung nicht.
(1) Es wird eine freiwillige, monatliche Sonderzahlung in Höhe von XX,00 € zusätzlich zu Deinem Bruttogehalt vereinbart.
(2) Auf die freiwillige monatliche Sonderzahlung besteht kein Rechtsanspruch, auch nicht bei wiederkehrender Gewährung.
(3) Die freiwillige monatliche Sonderzahlung kann jederzeit, mit 1-monatiger schriftlicher Frist, eingestellt werden.
(1) Du hast einen Anspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Arbeitstage sind alle Tage, die am Arbeitsort weder Samstage noch Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind.
(2) Wir werden versuchen, Deinen Urlaubswünschen nach Möglichkeit zu entsprechen, müssen jedoch auch betriebliche Belange berücksichtigen. Für unsere Urlaubsplanung ist es erforderlich, dass Du uns Deine Urlaubswünsche frühzeitig mitteilst.
(3) Wir sind gesetzlich verpflichtet, Dich aufzufordern, Deinen Urlaub während des laufenden Kalenderjahres zu nehmen. Solltest Du aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen Deinen Urlaub nicht vollständig in dem laufenden Kalenderjahr nehmen können, bleibt der Urlaubsanspruch bis zum 31. März des folgenden Jahres erhalten. Dein Urlaubsanspruch verfällt mit Ende des Kalenderjahres bzw. des 31. März des Folgejahres, wenn Du der Aufforderung, in den Urlaub zu gehen, nicht nachkommst, obwohl Dir ermöglicht wurde, den Erholungsurlaub tatsächlich zu nehmen.
(4) In dem Jahr Deines Eintritts und des Austritts erhältst Du anteilig Urlaub.
(1) Du hast dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich nach Kenntnis telefonisch oder per E-Mail anzuzeigen, und zwar vor dem Zeitpunkt der erwarteten Arbeitsaufnahme. Die Gründe der Arbeitsverhinderung sind mitzuteilen, soweit dies datenschutzrechtlich vom Arbeitgeber verlangt werden kann.
(2) Bist Du hierzu selbst nicht in der Lage, hast Du in gleicher Weise die Information des Arbeitgebers durch Dritte zu veranlassen.
(3) Vor Ablauf des dritten Tages der Arbeitsunfähigkeit hast Du ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Aus diesem soll sich auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über die angegebene Zeit hinaus, musst Du den Arbeitgeber unverzüglich unterrichten und unverzüglich ein Anschlussattest vorlegen. Der Arbeitgeber kann im Einzelfall auch eine frühere Vorlage des Attests verlangen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Frist auf den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen.
(4) Auch wenn Dein Kind, das behindert ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erkrankt und von Dir beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss, kannst Du einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben. In diesem Fall musst Du uns eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Falls Dein Lohnfortzahlungsanspruch in diesem Fall entfällt, steht Dir in der Regel Kinderkrankengeld zu, das bei der Krankenkasse zu beantragen ist (§ 45 Sozialgesetzbuch V).
(1) Du verpflichtest Dich, eine andere entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit/Beschäftigung nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers aufzunehmen.
(2) Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit betriebliche Interessen beeinträchtigt.
(1) Arbeitsergebnisse
Als Arbeitsergebnisse gelten sämtliche Ergebnisse, die Du nach entsprechender Weisung des Arbeitgebers entwickelst, erstellst oder erwirbst, und/oder die erforderlich oder förderlich waren und/oder sind, um Deine arbeitsvertraglichen Aufgaben zu erfüllen. Hast Du ein Ergebnis während der Arbeitszeit entwickelt, erstellt oder erworben, wird vermutet, dass es sich um ein Arbeitsergebnis handelt. Arbeitsergebnisse sind insbesondere Software, Datenbanken, Quellcodes, Dokumentationen,Verfahren, Konzepte, Gestaltungen, Skizzen, Entwürfe, Vorstudien, Ideen, Know-How, Präsentationen, Manuskripte, Informationsblätter, Berichte, Patente, Anleitungen, Bilder, Fotos, Fotonegative, Filme, Werbe- und Marketingmaterial, Marken, Logos, Wortschöpfungen, Konstruktions- oder Baupläne und Schaltpläne.
(2) Anspruch des Arbeitgebers
Arbeitsergebnisse nach Absatz (1) stehen dem Arbeitgeber zu, sofern ein oder mehrere der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
a: Das Arbeitsergebnis wurde in Zusammenhang mit einem vergangenen, derzeitigen oder bevorstehenden Produkt oder Projekt entwickelt.
b: Das Arbeitsergebnis wurde entwickelt, um vom Arbeitgeber oder vom Kunden des Arbeitgebers genutzt zu werden.
c: Andere Arbeitsergebnisse des Arbeitgebers wurden verwendet, um das Arbeitsergebnis zu erzielen.
d: Das Arbeitsergebnis ist unter Weisung des Arbeitgebers oder in Zusammenhang mit der weisungsgemäßen Arbeit für den Arbeitgeber entstanden.
(3) Abtretung des Anspruches für Open-Source-Projekte
Anspruch an Arbeitsergebnissen nach Absatz (1) tritt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ab, sofern Absatz (2) nicht erfüllt ist und das Ergebnis unter freier Lizenz öffentlich einsehbar und verwendbar zur Verfügung gestellt wird.
Dies gilt unabhängig davon, mit welchen Arbeitsmitteln das Arbeitsergebnis erzielt wird, inklusive der Arbeitsmittel, die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Sollte Unsicherheit darüber bestehen, ob dieser Absatz Anwendung findet, so sprich bitte Deine Vorgesetzten an.
(4) Rechteübertragung auf den Arbeitgeber
Du überträgst unwiderruflich alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen entsprechend der Absätze 1, 2 und 3, ausschließlich, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt auf den Arbeitgeber, einschließlich des unbeschränkten, zustimmungsfreien Rechts der Änderung und Umgestaltung der Arbeitsergebnisse sowie des Rechts der Vervielfältigung, Weitergabe und anderweitigen Verwertung des Nutzungsrechts und erteilt zugunsten des Arbeitgebers seine entsprechende Zustimmung gemäß § 34 und § 35 UrhG.
Die Rechteübertragung bezieht sich auf sämtliche Nutzungsrechte und Verwertungsrechte für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten.
Zur vollständigen oder teilweisen Ausübung der Rechte nach dieser Regelung bedarf es keiner weiteren Zustimmung von Dir. Die Rechte des Mitarbeiters nach § 31a UrhG bleiben unberührt. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anmeldung oder Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht.
Sollten Arbeitsergebnisse, die vor Deiner Einstellung entstanden sind, in Arbeitsergebnisse des Arbeitgebers einfließen, so bleiben diese Deine Arbeitsergebnisse. Mit der Einbringung derartiger Arbeitsergebnisse in die Arbeitsergebnisse des Arbeitgebers gewährst Du dem Arbeitgeber ein unwiderrufliches, vollständig abgegoltenes, vollumfängliches Nutzungs- und Verwertungsrecht.
(5) Rechteübertragung an Dritte
Der Arbeitgeber ist ohne Einholung weiterer Zustimmungen von Dir berechtigt, alle ihm nach Absatz (4) zustehenden Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen die Ausübung zu überlassen.
(6) Abgeltung
Die in dieser Ziffer geregelte Übertragung der Rechte an den Arbeitsergebnissen entsprechend der Absätze 1, 2 und 3 des Mitarbeiters auf den Arbeitgeber ist durch die arbeitsvertragliche Vergütung des Mitarbeiters abgegolten. Diese Vergütung schließt auch Nutzungserfolge und eventuelle Verwertungserlöse aus Verkäufen und/oder Lizenzverträgen mit Dritten ein. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Arbeitsergebnis innerhalb oder außerhalb der Tätigkeit erstellt wurde. Die Regelungen in §§ 32, 32a und 32c UrhG bleiben hiervon unberührt. Du verzichtest ferner auf Dein Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG).
(7) Vertragsbeendigung
Im Falle der Vertragsbeendigung verbleiben die Arbeitsergebnisse unabhängig vom Beendigungstatbestand zur weiteren unbefristeten, ausschließlichen und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung in den Händen des Arbeitgebers. Ein Zugangs- und/oder Herausgaberecht bezüglich solcher Arbeitsergebnisse zugunsten des Mitarbeiters wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dem Mitarbeiter steht kein Recht auf Zugang und/oder Aushändigung einer Autorenkopie zu.
(1) Du bist verpflichtet, alle betrieblichen Informationen streng geheim zu halten. Diese Informationen beinhalten alle geschäftlichen, betrieblichen und technischen Informationen und Unterlagen, auch die unserer Geschäftspartner.
(2) Du bist natürlich auch verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten und Dich entsprechend zu verhalten. Du wirst bei Aufnahme der Tätigkeit gemäß der gesetzlichen Regelung in § 53 Bundesdatenschutzgesetz durch besondere schriftliche Erklärung auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
(3) Dienstliche E-Mails darfst Du nicht auf private Accounts um- oder weiterleiten.
(4) Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
(1) Mit Deiner Unterschrift unter diesen Vertrag stimmst Du der Speicherung und weiteren Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten zu, soweit dies im Rahmen unseres Geschäftsbetriebs erforderlich werden wird (§ 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO).
(2) Zu den Daten, die wir weitergeben dürfen, gehören Name, geschäftliche Kontaktdaten, akademische Grade, Berufsbezeichnung, Geburtsjahr, Foto, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Auszeichnungen und Softskills, soweit diese für die konkrete geschäftliche Beziehung von Bedeutung sind.
(3) Bevor wir Deine Daten in ein Land übermitteln, in dem kein Datenschutz nach europäischen Standards existiert, werden wir Dich in jedem Einzelfall über die Risiken informieren und Dich um Deine ausdrückliche Einwilligung bitten.
(1) Alle Dir zur Verfügung gestellten Geschäfts- oder Betriebsunterlagen, Kopien, Dateiträger musst Du ordnungsgemäß aufbewahren. Insbesondere musst Du dafür sorgen, dass kein Dritter Einsicht nehmen kann.
(2) Dieselbe Verpflichtung besteht hinsichtlich sämtlicher weiterer Sachen und Gegenstände, die im Eigentum oder mittelbaren Besitz des Arbeitgebers stehen, wie beispielsweise Firmenfahrzeug, Berechtigungskarten, Schlüssel, Mobiltelefon, Laptop oder Ähnliches.
(3) Bei längerer Abwesenheit vom Betrieb, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Freistellung sind die in Abs. 1 und 2 genannten Gegenstände unverzüglich an den Arbeitgeber zurückzugeben.
(4) Dieselbe Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht gilt für alle Unterlagen und Gegenstände, die die Angelegenheiten der Geschäftspartner der GmbH betreffen und sich in Deinem Besitz befinden.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht an den genannten Unterlagen gibt es nicht.
(1) Du darfst weder Geschenke noch Vergünstigungen jeglicher Art von Lieferanten, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern annehmen.
(2) Sollte jemand versuchen, Dir eine der o. g. Leistungen zukommen zu lassen oder auf andere Art und Weise Deine Entscheidung zu beeinflussen, musst Du uns das unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
(1) Nach Ablauf der Probezeit gilt, sowohl für Dich als auch für uns, für die ordentliche Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Verlängern sich die Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB infolge Betriebszugehörigkeit für die Firma, verlängern sie sich im gleichen Umfang auch für den Mitarbeiter.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund nach § 626 BGB bleibt davon unberührt.
(3) Eine Kündigung muss gemäß § 623 BGB immer in Schriftform erfolgen.
(4) Besondere Kündigungsschutzvorschriften werden wir beachten.
(1) Das Arbeitsverhältnis endet durch Aufhebungsvertrag.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Voraussetzungen für den Bezug einer ungekürzten Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat.
(3) Das Arbeitsverhältnis endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in welchem dem Mitarbeiter ein Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zugestellt wird und jede weitere Beschäftigung des Mitarbeiters – auch zu geänderten Arbeitsbedingungen ausgeschlossen bzw. unzumutbar ist. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Mitarbeiters über die Beendigung wegen der Bewilligung der Rente und der fehlenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
(1) Du arbeitest im Rahmen der vertraglichen Arbeitsverpflichtungen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin als Nachfolger bzw. Nachfolgerin ein. Besondere, hieraus entstehende Kosten werden nach Vereinbarung und Einzelnachweis erstattet.
(2) Soweit Du in Besitz von Quellcodes, Lizenzschlüsseln oder Zugangsdaten zu einem zur Nutzung überlassenen Programm oder Lizenzen bist, übergibst Du diese rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Firma.
(3) Wir, als Arbeitgeber, verpflichten uns für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Deinen Namen in allen im Rahmen der vertraglichen Nutzung verwendeten Programmkopien und dem dazugehörigen Begleitmaterial anzuführen bzw. nicht zu entfernen. Dies gilt auch für den Fall der berechtigten Nutzungseinräumung durch die Firma an Dritte.
(1) Alle Deine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis musst Du innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich oder in Textform geltend machen. Andernfalls erlischt Dein Anspruch.
(2) Der Fristablauf beginnt, sobald der Anspruch entstanden ist und Du von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hast oder ohne unzumutbare Aufwendungen erlangen musstest. Gleiches gilt für uns, wenn wir Ansprüche gegen Dich geltend machen.
(3) Nicht unter die vereinbarte Ausschlussfrist fallen Ansprüche, die durch vorsätzliche, strafbare Handlung oder unerlaubte Handlung entstanden sind, Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Regelung nicht unter Ausschlussfristen fallen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
STADT, den ___________
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NAME DES MITARBEITERS (ARBEITNEHMER)
______________________________
NAME DES MITARBEITERS (ARBEITGEBER)
TITEL
FIRMENNAME
Hinweise:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten eine digitale Kopie des Vertrags mit beiden Unterschriften.
Nur der deutsche Vertragstext ist bindend, die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.